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OVG Bremen, 24.10.2003 - 2 S 331/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von gewährter Eingliederungshilfe; Ermessen der Behörde hinsichtlich der rückwirkenden Aufhebung bei atypischen Fällen; Beurteilung des Vorliegen seines atypischen Falles nach Umständen des Einzelfalls; Signifikante Abweichung vom Regelfall einer ...
- Judicialis
Verfahrensgang
- VG Bremen, 04.08.2003 - 7 K 138/03
- OVG Bremen, 24.10.2003 - 2 S 331/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R
Verletztengeld - nachträgliche Lohnfortzahlung - Doppelleistung - …
Auszug aus OVG Bremen, 24.10.2003 - 2 S 331/03
Diese müssen Merkmale aufweisen, die signifikant vom (typischen) Regelfall abweichen, in dem die Rechtswidrigkeit eines ursprünglich richtigen Verwaltungsaktes durch nachträgliche Veränderung in den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen eingetreten ist (vgl. BSG, U. v. 26.10.1998 - Az.: B 2 U 35/97 R - m.w.N.;… vgl. auch Hauck/Haines, a.a.O.).Soweit der Kläger auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26.10.1998 (Az.: B 2 U 35/97) verweist, ist festzustellen, dass jener Fall in entscheidungserheblichen Punkten anders als der vorliegende gelagert war.
- BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 12/87
Ermessensausübung bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung
Auszug aus OVG Bremen, 24.10.2003 - 2 S 331/03
Zwar weist das Bundessozialgericht in jener Entscheidung auch darauf hin, dass es einen atypischen Fall angenommen habe, wenn der Empfänger die überzahlte Leistung gutgläubig verbraucht habe und ihm für die Rückzahlung nur die laufenden Bezüge zur Verfügung stehen (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53).